Unsere Leistungen im Denkmalschutz
Gutachten zu allen Belangen an Denkmalen

Grundriss EG Bauaufnahme

 

 

 

 

 

1. Bauforschung /  Grundleistungen:

 

Wissenschaftliche Bauforschung unter Einbeziehung von Archivforschung und anderer Quellen.

Forschung direkt am Objekt; Bestandsuntersuchungen

Bauaufnahme in verschiedensten Genauigkeitsstufen vom einfachen Aufmaß 1:100 bis zum Handaufmaß im Maßstab 1:25 (o.ä.).

Fotogrammetrische Auswertungen und Erstellung von Digitalplänen von Grundrissen und Fassaden.

Bauphasenplan
Schadenskartierung
Sanierungskonzept
Denkmalpflegeplan
Denkmalpflegerischer Bindungsplan

 


2. Leistungen auf Grundlage der    Denkmalschutzgesetze der Länder

 

Wir werden als „der“ Ansprechpartner im Auftrag des Bauherren gegenüber den Behörden tätig und übernehmen somit, wenn gewünscht, Koordinierungsleistungen der am Vorhaben Beteiligten.


In Berlin - DSchG Bln
zum Beispiel aus § 11

Genehmigungspflichtige Maßnahmen:

(4) Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen sowie unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder befristet erteilt werden. Gebietet es die besondere Eigenart eines Denkmals, kann die Genehmigung auch mit der Bedingung
verbunden werden, dass bestimmte Arbeiten nur durch Fachleute oder unter der Leitung von Sachverständigen ausgeführt werden, die die zuständige Denkmalbehörde bestimmt.

(5) Alle Veränderungen und Maßnahmen an Denkmalen sind zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht obliegt dem Eigentümer, dem sonstigen Nutzungsberechtigten oder dem Veranlasser nach zumutbarer Maßgabe der zuständigen Denkmalbehörde.

Leistungen nach den Denkmalschutzgesetzen:

 Fotodokumentationen analog (SW) und digital
Raumbücher
Komplette Dokumentation von Maßnahmen
Baubegleitende Forschung
Restauratorische Untersuchungen
Veranlassung und Durchführung notwendiger Laboranalysen, dendrochronologische Auswertungen
 


3. Sachverständigenleistungen:

Es kann verschiedene Gründe für Gutachten an Baudenkmälern geben.
Ausgangspunkt sind dann meist unterschiedliche Auffassungen von Eigentümern und Behörden.

Wenn ein Eigentümer Forderungen hat, so muss er diese begründen.

Ohne fachlich qualifizierte Stellungnahme ist dies nicht möglich.

Laut gängiger Rechtssprechung ist es dem Eigentümer durchaus zuzumuten, auf seine Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen.


"Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden können." (DSchG Bln §16)
 


Gründe für Auseinandersetzungen:

Abbruch eines Gebäudes 
Veränderungsverbote an Denkmälern
Unstimmigkeiten über die beabsichtigte oder erfolgte Eintragung in die Denkmalliste
Geplante Veränderungen und deren Begründung

Angenommene finanzielle Überlastung der Eigentümer:
Hier erstellen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Grundlage der geschätzten Normalbaukosten oder konkreter Leistungsausschreibungen und eventueller Mehrbelastungen durch denkmalpflegerische Maßnahmen. Es erfolgt eine Kontrolle der Zumutbarkeit.
Ausgehend immer von den jeweiligen Eigentümerverhältnissen (Förderungen, Mehrkosten, steuerliche Anrechnung etc.)


Eigentum verpflichtet, ein Denkmal im Besonderen.
 


4. Projektentwicklung:

„Ein Gebäude altert bei Leerstand erheblich, somit muss es, gerade auch bei einem Denkmal, darum gehen, schnellstmöglich, durch verträgliche Nutzung das Gebäude zu erhalten. Ein Gebäude muss, wenn es ohne Zuschüsse auszukommen hat, aber auch wirtschaftlich sein. Es müssen Erträge erzielt werden, die nicht nur die laufenden Kosten decken, nein, es muss auch die Bildung von Rücklagen möglich sein. Genau hier beginnt der Balanceakt zwischen Ökonomie und Kulturgeschichte. Dies miteinander vernünftig zu verbinden, beide Aspekte in Eintracht zu bringen, muss Ziel sein und kann gelingen.“


(Menges-Thieme
Berlin-Lichtenberg, Gutshaus Malchow
Bauanalyse und Nutzungsperspektiven)


Die ganzheitliche Betrachtung des Vorhabens und die Entwicklung von Nutzugskonzepten.

Vorschläge zur denkmalverträglichen Nutzung von gesamten Bereichen oder einzelnen Gebäuden.

Betrachtet werden müssen Marktlage und Standort, vorhandene Substanz und deren mögliche wirtschaftliche Nutzung. Dies beinhaltet Teilleistungen aus den vorangegangen Punkten


 

Bauphasenplan
Bindungsplan
Bauphasen visualisiert
Infrarot-Untersuchung
Detail Aufmaß